Anwaltskanzlei Thomas Kless | Waiblingen - Schorndorf - Backnang

GmbH-Insolvenz

Den Geschäftsführer einer GmbH treffen in der Krise der Gesellschaft zahlreiche Pflichten. Als Krise der Gesellschaft bezeichnet man die vorliegende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung muss der Geschäftsführer einer GmbH innerhalb einer gesetzlichen Frist Insolvenzantrag stellen. Ansonsten begeht er Insolvenzverschleppung und macht sich möglicherweise strafbar.

Im Insolvenzverschleppungszeitraum setzt sich der Geschäftsführer einer GmbH auch Haftungsansprüchen der Gläubiger der GmbH und des späteren Insolvenzverwalters aus.

Bereits bei den ersten Anzeichen einer Krise sollte sich der GmbH – Geschäftsführer anwaltlich beraten lassen.

Wir beraten GmbH – Geschäftsführer vom Beginn der Krise bis zur Sanierung oder gegebenenfalls Einleitung des Insolvenzverfahrens.