Einzelunternehmen

Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende der selbstständigen Tätigkeit.

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die selbstständig tätig ist. Auch Einzelunternehmer können in die Situation geraten, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, meist aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig das Ende ihrer selbstständigen Tätigkeit. In der Regel können Einzelunternehmer trotz laufenden Insolvenzverfahrens ihre Geschäftstätigkeit fortführen.

Eines unserer wichtigsten Ziele bei der Vertretung von Einzelunternehmern im Insolvenzverfahren ist es, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dies versuchen wir durch Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu erreichen – was bisher auch stets gelang.

Ein Einzelunternehmer kann mittlerweile nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erhalten.

Eine schnelle und äußerst wirtschaftliche Lösung zur Beendigung des Insolvenzverfahrens eines Einzelunternehmers ist der Insolvenzplan. Nach Zustimmung der Gläubiger kann das Verfahren in der Regel innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Der Einzelunternehmer kann dann sein Unternehmen wieder frei von den Belastungen des Insolvenzverfahrens führen. Mehr erfahren...


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