Anwaltskanzlei Thomas Kless | Waiblingen - Schorndorf - Backnang

Insolvenzplan

In der Praxis hat sich der Insolvenzplan als Mittel zur schnellen und unkomplizierten Schuldenbereinigung sehr gut bewährt. Mit ihm ist es möglich, sie innerhalb weniger Monate im Rahmen einer Einigung mit den Gläubigern, von ihren Schulden zu befreien. Der Insolvenzplan wird im laufenden Insolvenzverfahren vorgelegt. Die Gläubiger müssen durch diesen besser gestellt werde, als sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens stehen würden. Meist erfolgt dies durch eine Einmalzahlung von dritter Seite. In eine Abstimmung vor dem Insolvenzgericht beschließen die Gläubiger den Insolvenzplan. Die Insolvenzordnung sieht die Möglichkeit vor, dass Gläubiger, welche gegen den Insolvenzplan stimmen, überstimmt werden können.

Ein Insolvenzplan ist das ideale Instrument, natürliche Personen im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens schnell schuldenfrei zu stellen. Selbständig tätige natürliche Personen können ihr Unternehmen dann ohne Kontrolle durch den Insolvenzverwalter weiterführen.