Auf dem Gebiet des Sanierungs- und Insolvenzrechts berate und vertrete ich
Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Privatpersonen. Sowohl
in der Position des Gläubigers als auch des Schuldners.
- Vermeidung einer Insolvenz
- Einleitung des Insolvenzverfahrens
- Vertretung im Insolvenzverfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen
den Insolvenzschuldner und – verwalter - Schutz von Sicherheiten in der Insolvenz
eines Vertragspartners - Verteidigung im Insolvenzstrafverfahren
Eine rechtzeitige und umfassende rechtliche sowie betriebswirtschaftliche
Beratung ist der erste entscheidende Schritt zur Vermeidung einer Insolvenz.