Zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken berate ich Privatpersonen und
Unternehmen im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen. In Straf- und
Ordnungswidrigkeitenverfahren bin ich in allen Phasen dieser Verfahren
beratend und verteidigend tätig.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht sind:
Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverschleppung
- Bankrott
- Verstöße gegen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten
- Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen
Sonstige Delikte in der wirtschaftlichen Krise
- Betrug
- Untreue
Ein Strafverfahren erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der
beschuldigten oder bereits angeklagten Person und ihrem Rechtsanwalt.
Möglichst früh muss auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen
werden. Im Gerichtsverfahren soll dann das Gericht von der Unschuld
des Angeklagten überzeugt, zumindest aber eine milde Strafe
erreicht werden.